- Kinder von 6 - 13 Jahren: 1,50 €
- Jugendliche von 14 - 17 Jahren, Studenten, Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende, Rentner, Senioren ab 60 Jahren, Ehrenamtskarteninhaber: 2,00 €
- Erwachsene: 3.00 €
- Schulklassen: 1,00 €
- Feierabendkarte (Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr ): 2,00 €

Das Freibad Dasing
Das Freibad schließt am 11. September 2022. Das Schwimmerbecken ist ab 10.09.2022 wegen Renovierung außer Betrieb
Das Freibad Dasing liegt etwas außerhalb des Ortes, nordöstlich des Ortsteils Lindl. Das Bad verfügt über drei beheizte Wasserbecken (Kleinkinderbecken, Nichtschwimmerbecken, 25-m-Becken) mit einer Temperatur zwischen 22° bis 28°, eine Liegewiese und einen Spielplatz. Für das leibliche Wohl sorgen ein Kiosk und ein Restaurant.
Das Freibad ist in den Sommermonaten an sieben Tagen die Woche von 10 bis 20 Uhr geöffnet (Einlassschluss 19.30 Uhr).
Sie können sich gerne direkt im Freibad nach der Eröffnung bzw. eventueller Schließungen aufgrund schlechten Wetters während der Saison unter der Telefon-Nummer 08205 1408 erkundigen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist freiwillig. Die Toiletten sowie Duschen im Gebäude stehen wieder zur Verfügung.
Wenn Sie eine Jahres- oder Familienkarte beantragen möchten, füllen Sie bitte bereits zu Hause den Antrag aus und bringen dafür pro Person ein Foto mit! Ohne Foto kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Hier können Sie den Antrag herunterladen: Jahreskartenantrag Familienkartenantrag
Eintrittspreise
Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt.
- Kinder von 6 - 13 Jahren: 8,00 €
- Jugendliche von 14 - 17 Jahren, Studenten, Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende, Rentner, Senioren ab 60 Jahren, Ehrenamtskarteninhaber: 12,50 €
- Erwachsene: 20,00 €
- Kinder von 6 - 13 Jahren: 16,00 €
- Jugendliche von 14 - 17 Jahren, Studenten, Schwerbehinderte, Wehr- und Zivildienstleistende, Rentner, Senioren ab 60 Jahren, Ehrenamtskarteninhaber: 25,00 €
- Erwachsene ab 18 Jahren: 40,00 €
- Familienkarte, mindestens 1 Kind: 60,00 €. (Eltern mit ihren eigenen Kindern, alleinerziehende Elternteile, Patch-Work-Familien, Großeltern mit ihren eigenen Enkelkindern. Als Kind bzw. Enkelkind zählen lediglich Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.)