Bekanntmachung Wasserzählerbügel
Gem. § 10 der geltenden Wasserabgabesatzung der Gemeinde Dasing sind Grundstückseigentümer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Verbrauchsleitungen und der Wasserinstallation zu sorgen. Hierzu gehört auch das Anbringen eines Wasserzählerbügels. Der Wasserzählerbügel sorgt dafür, dass der Wasserzähler spannungsfrei montiert werden kann. Fehlt der Wasserzählerbügel, handelt es sich um einen nicht fachgerechten Einbau des Zählers. Somit haben Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, eine Schadensregulierung bei Wasserschäden abzulehnen. Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage.