Bei persönlicher Vorsprache
Bitte legen Sie Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass bzw. Ihre eID-Karte der für Sie zuständigen Pass-, Personalausweisbehörde beziehungsweise eID-Karte-Behörde vor.
Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden. Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Dokumente müssen mitgebracht werden.
Bei Anmeldung mit der elektronischer Wohnsitzanmeldung
Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte im Online-Dienst identifizieren. Im Anschluss kann der Onlinedienst nach Eingabe der auf der Vorderseite des Personalausweises oder der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern.
Abschließend erhalten Sie, je nach Art und Anzahl der geänderten Dokumente, einen oder mehrere Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird. Bitte kleben Sie den oder die Aufkleber wie in der beigefügten Anleitung beschrieben auf den Personalausweis und Reisepass auf.
Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Verwandte Themen“ bei der Leistung „Wohnsitz; Anmeldung“ und unter „Weiterführende Links“.