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Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände

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Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände

 

 

  • Haushalte erhalten Brief mit allen Informationen zur Selbstablesung
  • In einigen Orten erfassen Ortsbevollmächtigte die Zählerstände in Mehrfamilienhäusern


Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Die LVN wird Haushalte im Netzgebiet im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung ab dem 21. Dezember bitten. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.

In einigen Orten werden Ortsbevollmächtigte (OBVs) im Auftrag von LVN die Zählerstände in Mehrfamilienhäusern erfassen. Diese werden zwischen 21. Dezember und 20. Januar die Mehrfamilienhäuser aufsuchen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an folgende Adresse wenden:  obv@lew.de.

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.

Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Selbstablesung der Zählerstände bei der LVN finden Sie hier: www.lew-verteilnetz.de/service-hilfe.

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