Freiwilliger Wehrdienst

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde zum 31. März 2023 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2023 volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familiename, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Dasing, Kirchstr. 7,86453 Dasing eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten von der Meldebehörde weitergeleitet.